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    Übertragung der Nutzungsrechte

    Wir freuen uns, wenn du Inhalte zu unseren Services zurverfügung stellst. Damit auch andere diese Inhalte nutzen können, benötigen wir von dir als Beitragendem bestimmte Rechte und Zustimmungserklärungen. Du bist für die Inhalte, die du auf die Services hochlädst, verantwortlich. Dabei gelten folgende Bestimmungen und Bedingungen:

    §1 - Vertragsgegenstand

    Gegenstand dieses Vertrages sind diejenigen Inhalte, die vom Urheber in die vom Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V. bereitgestellte Cloud hochgeladen wurden.

    §2 - Einräumung von Nutzungsrechten

    (1)  Der Urheber räumt dem Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V. das einfache Nutzungsrecht an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Inhalte ein. Mit dem Hochladen gewährt der Urheber, dem Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V. eine unwiderrufliche, unbefristete, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben. Der Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V. darf die benannten Inhalte entsprechend auf die in diesem Vertrag beschriebene Weise verwenden und für jeden bekannten oder zukünftigen Zweck, einschließlich kommerzieller und nicht kommerzieller Zwecke nutzen. Eine Nutzung durch den Urheber oder andere ist nicht ausgeschlossen.

     

    (2)  Das eingeräumte einfache Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Der Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V. darf die zum Vertragsgegenstand gehörenden Inhalte entsprechend zeitlich unbefristet und an jedem Ort in veränderter oder unveränderter Form in jeglicher Art verwerten, insbesondere vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und archivieren. Gleichzeitig werden alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Inhalte ohne zeitliche Beschränkung. Die Inhalte können mit anderem Bildmaterial, Grafik oder Text kombiniert, abgeändert, skaliert oder beschnitten werden.

     

    (3)  Da die Zuordnung der Inhalte zum jeweiligen Urheber aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht möglich ist wird auf eine namentliche Nennung des Urhebers im Zusammenhang mit seinem Werk verzichtet.

     

    (4)  Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich.

    §3 - Weitergabe von Inhalten

    Der Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V. darf die zum Vertragsgegenstand gehörenden Inhalte an Dritte weitergeben. Der Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V. ist auch berechtigt, für die Inhalte Unterlizenzen zu vergeben als auch die Inhalte den Nutzern der Website eine dauerhafte Speicherung der Inhalte (Download) zu gestatten.

     

    Du nimmst zur Kenntnis und erklärst dich damit einverstanden, dass deine Inhalte der Öffentlichkeit auf den und über die Services für die persönliche und kommerzielle Nutzung durch Dritte gemäß diesen Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, ohne dass eine Namensnennung oder Vergütung erfolgt.

    §4 - Versicherung der Urheberschaft und Rechte Dritter

    (1)  Der Urheber versichert dem Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V., dass er alleiniger Inhaber der Urheberrechte und zur vorgenannten Rechteeinräumung berechtigt ist.

     

    (2)  Der Urheber versichert, dass die auf diesen Fotos oder Filmaufnahmen abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind und insoweit keine Einwände gegen die Verwendung erheben werden.

     

    (3)  Der Urheber versichert dem Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V., dass die zum Vertragsgegenstand gehörenden Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. dass der Urheber die benötigten Einverständniserklärungen zur Nutzung der Inhalte auf die in diesem Vertrag beschriebenen Art und Weise eingeholt hat. Für den Fall, dass dem Urheber bekannt werden sollte, dass an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Inhalte Rechte Dritter bestehen, verpflichtet er sich, dies dem Verein Zukunft Klüsserath – Gemeinsam gestalten e. V. unverzüglich mitzuteilen.

    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Vertrag von „Inhalten“ gesprochen. Die Inhalte umfassen unter anderem Bilder, Videos sowie andere Medien.

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